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Fundierte, unabhängige Begutachtungen zu Fragen der Schuldfähigkeit und Prognose im Straf- und Strafvollstreckungsrecht

Rechtspsychologie

Fachgerechte forensisch-psychologische Begutachtung

Ich erstelle Sachverständigen-Gutachten nach aktuellen Qualitätskriterien zu forensisch-psychologischen Fragestellungen im Auftrag für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und Forensische Psychiatrien.

Alle Gutachten werden zeitnah und nach wissenschaftlichen Standards erstellt. Aufgrund meiner mehrjährigen beruflichen Erfahrung im Maßregelvollzug Hamburg sind mir behördliche Vorgänge sowie juristische Feinheiten vertraut.

Mein Schwerpunkt liegt in der Erstellung von Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit sowie Prognosegutachten. Bei der fachlichen Ausarbeitung achte ich darauf, dass die Gutachten auch für Menschen ohne psychologische Fachkenntnisse verständlich sind.

Wissenschaftlich fundiert

Gutachtenerstellung nach den aktuellen Mindestanforderungen und wissenschaftlichen Standards.

Objektiv und methodensicher

Einsatz empirisch geprüfter Verfahren und anerkannter psychologischer Methoden.

Kontinuierliche Qualitätssicherung

Regelmäßige Supervision, Intervision, Fortbildungen und aktive Mitgliedschaft in forensischen Fachteams.

Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit

Ich erstelle forensisch-psychologische Gutachten unter anderem zu:

  • Voraussetzungen für aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)
  • Voraussetzungen für Maßnahmen der Besserung und Sicherung (§§ 63, 66 StGB)
  • Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)

 

Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten sowie unter Beachtung aktueller wissenschaftlicher Standards.

Foyer eines Gerichtes
Justizia

Prognosegutachten

Ich erstelle forensisch-psychologische Gutachten zur Prognose unter anderem bei:

  • Lockerungsentscheidungen
  • Entlassungen von Inhaftierten
  • Behandlungen im Maßregelvollzug
  • Sicherungsverwahrung

 

Meine Gutachten beinhalten nicht nur die Einschätzung des aktuellen Risikos, sondern geben auch konkrete Empfehlungen zur Risikosenkung und zum Risikomanagement.Die Begutachtung erfolgt auf Basis der Mindestanforderungen und Empfehlungen für Prognosegutachten (Boetticher et al., 2007 & 2019; Kröber et al., 2019) sowie unter Einsatz empirisch abgesicherter Verfahren und Methoden.

Zur Qualitätssicherung werden alle Gutachten regelmäßig in Intervision mit erfahrenen Kolleg*innen besprochen oder gegengelesen.

Merle Schlupp - Rechtspsychologie

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